Schritt für Schritt – von der Antragstellung bis zum Projektabschluss

INTERREG Kleinprojektefonds Österreich-Tschechien 2021 – 2027

Das verbindliche Dokument für die Durchführung eines Kleinprojektes ist das

  • Handbuch für die Kleinprojektefonds – Version 1 gültig ab 13. 05. 2024; Link zum Handbuch

 

 

Antragstellung

Die Antragstellung für

  • den Kleinprojektefonds people-to-people sowie für
  • den Kleinprojektefonds Kultur & Tourismus

erfolgt mittels eines elektronischen Antragsformulars auf https://fmp.silvanortica.com

Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte beider Fonds ist der 15. November 2024, 14 Uhr.

 

Beilagen zum Antrag:

  • B3: Partnerschaftserklärung – siehe Downloadbereich
  • B4: Nationale Kofinanzierungserklärung – siehe Downloadbereich
  • B5: Detaillierter Kostenplan – siehe Downloadbereich
  • B6a: Ehrenerklärung des Antragstellers – siehe Downloadbereich
  • B6b: Ehrenerklärung des Antragstellers bei investiven Projekten – siehe Downloadbereich

 

 

Bewertung von Kleinprojekten

Die eingereichten Kleinprojekte werden einer formalen Kontrolle und in weiterer Folge einer Kontrolle der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung unterzogen.

Die Bewertungskriterien finden Sie im Downloadbereich

 

 

Publizität von Kleinprojekten

Die Kommunikationsarbeit ist ein integraler Bestandteil der Projektumsetzung, die zur Erreichung der projektspezifischen Ziele beiträgt und Auswirkung auf die Aktivitäten und Qualität des Projektes hat. Das Ziel der Kommunikationsarbeit ist es, Wissen an definierte Zielgruppen zu vermitteln.

Alle Programmlogos sind im Downloadbereich zu finden.

 

 

Projektabschluss und Dokumentation

Nach Projektabschluss muss der Projektträger innerhalb von 30 Kalendertagen elektronisch einen Projektbericht inkl. der verpflichtenden Anhänge an den KPF-Verwalter übermitteln.

Beilagen zum Projektbericht:

  • C1: Projektendbericht – siehe Downloadbereich
  • C1a: Projektzusammenfassung  – siehe Downloadbereich
  • C1b1: Erfüllung der Output-Indikatoren des Kleinprojektes im Bereich Kultur und Tourismus – siehe Downloadbereich
  • C1b2: Erfüllung der Output-Indikatoren des Kleinprojektes im Bereich People to People – siehe Downloadbereich
  • D1: Dauerhaftigkeitsbericht des Kleinprojektes – siehe Downloadbereich

 

 

Weitere ergänzende Dokumente

Das verbindliche Dokument für Antragstelle von kleinprojekten ist das KPF-Handbuch einschließlich aller Anhänge. Im Falle, dass ein konkreter Punkt nicht im KPF-Handbuch angeführt ist, unterliegt der KPF den Bestimmungen der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln, und des Weiteren gelten für die Kleinprojekte die Regeln in der Dokumentation des Programms. Die Dokumente sind auf der Website https://interreg.at-cz.eu/de unter folgenden Links zu finden: