Durch die gesetzliche Verankerung der Schulstraße sollen einheitliche Regeln geschaffen und aufwändige Einzellösungen für jede Schule vermieden werden – ein Jahr nach Einführung wurden im Rahmen eines Symposiums bisherige Erfahrungen vorgestellt und diskutiert.
„Was, du willst zu Fuß gehen?! Denk doch an die vielen Autos, mit denen die Kinder in die Schule gebracht werden. Das ist viel zu gefährlich. Ich fahr dich hin.“ Um den dadurch entstehenden unzumutbaren Verkehrssituationen und Sicherheitsrisiken vor Schulen Einhalt zu bieten, haben schon vor der gesetzlichen Verankerung der „Schulstraße“ Gemeinden in Österreich und darüber hinaus zur Selbsthilfe gegriffen und in aufwändigen Prozessen temporäre Fahrverbote oder Fußgängerzonen verordnet.
Mit der 33. StVO-Novelle 2022 wurde mit der Einführung des Schulstraßenmodells eine erleichterte Möglichkeit für Städte und Gemeinden geschaffen, aktive, gesunde und umweltfreundliche Mobilität im Bereich von Schulen zu stärken.
Die Regelung sieht im Wesentlichen vor, dass während einer zeitlichen Beschränkung Gehen auf der Fahrbahn und Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Es gilt ein zeitlich befristetes Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, Anrainer dürfen in Schrittgeschwindigkeit zu- und abfahren. Die Zeiten werden entsprechend lokaler Anforderungen in Abstimmung mit der Schule festgelegt.
Eine Schulstraße sollte selbsterklärend gestaltet sein, (temporäre) bauliche/gestalterische Maßnahmen können aber von der Behörde ermöglicht werden und sollen dazu beitragen, mehr Bewusstsein und eine höhere Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Eine genaue Anleitung mit den konkreten Umsetzungsschritten zur Verordnung einer Schulstraße sowie zahlreiche Tipps und Praxisbeispiele sowie alternative Lösungsvorschläge ist ab sofort im soeben veröffentlichten „Leitfaden Schulstraße“ verfügbar.
Bei einem den bisherigen Erfahrungen und Erfolgen seit der Einführung von Schulstraßen gewidmeten Symposium, zu dem das BMK eingeladen hatte, standen neben fachlichen Vorträgen zur erfolgreichen Umsetzung von Schulstraßen auch die Vorstellung von Best Practice Beispielen aus ganz Österreich auf dem Programm.
Bürgermeister Friedrich Geyrhofer aus Puchenau gewährte mit seiner Präsentation sehr wertvolle Einblicke zu den Erfahrungen bei der Umsetzung in seiner Gemeinde. Das Regionale Mobilitätsmanagement der RMOÖ war durch Regionalmanager Hubert Zamut ebenfalls bei der Fachveranstaltung vertreten. Die Gemeinden in Oberösterreich können sich daher bei Interesse am Modell „Schulstraße“ ab sofort an das Regionale Mobilitätsmanagement der RMOÖ wenden.