Einreichfrist INTERREG V-A AT-CZ

Bis 21. April 2017, 14:00 Uhr, müssen Projektanträge eingereicht werden, welche dem Begleitausschuss am 12./13.9.2017 im Programm INTERREG V-A Österreich – Tschechische Republik vorgelegt werden sollen.

Bis 21. April 2017, 14:00 Uhr, müssen Projektanträge eingereicht werden, welche dem nächsten Begleitausschuss am 12./13.9.2017 im Programm INTERREG V-A Österreich – Tschechische Republik zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.

Gefördert werden z.B. die nachhaltige touristische Entwicklung des Natur- und Kulturerbes, Bildung und Qualifizierung, sowie der Aufbau von nachhaltigen grenzübergreifenden Netzwerke und Kooperationen.

Projektanträge können laufend eingereicht werden. Die Förderquote beträgt 85 % der förderfähigen Kosten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.at-cz.eu/at oder johannes.miesenboeck@rmooe.at