Einreichfrist INTERREG AT-CZ

Bis 22. September 2016 müssen Projektanträge eingereicht werden, welche dem nächsten Begleitausschuss im Jänner 2017 zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.

Bis 22. September 2016 müssen Projektanträge eingereicht werden, welche dem nächsten Begleitausschuss im Jänner 2017 im Programm INTERREG V-A Österreich-Tschechien 2014-2020 zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.

Gefördert werden z.B. die nachhaltige touristische Entwicklung des Natur- und Kulturerbes, innovative Umwelttechnologien, Bildung und Qualifizierung, sowie der Aufbau von nachhaltigen grenzübergreifenden Netzwerke und Kooperationen. Projektanträge können laufend eingereicht werden.

Die Förderquote beträgt bis zu 85 % der förderfähigen Kosten. Antragsteller können österreichische Gemeinden, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, NGOs etc. in Verbindung mit einer tschechischen Partnerorganisation sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.at-cz.eu oder www.rmooe.at oder johannes.miesenboeck@rmooe.at