INTERREG Österreich – Tschechien 2021 -2027

 

INTERREG Österreich – Tschechische Republik

Im Programm INTERREG Österreich-Tschechien 2021-2027 stehen insgesamt 86,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von grenzübergreifenden Projekten zur Verfügung, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichisch-tschechischen Grenzraums leisten und die gemeinsam von zumindest je einem Projektpartner aus Österreich Tschechien entwickelt, finanziert und umgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten. Antragsberechtigt sind vor allem gemeinnützige Einrichtungen wie Verbände, Vereine, Gemeinden, Schulen oder Universitäten.

Eingereicht werden können grenzübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:

  • Forschung und Innovation
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Naturschutz und Biodiversität
  • (Aus-)Bildung und lebenslanges Lernen
  • Kultur und Tourismus
  • Rechtliche und institutionelle Kooperation
  • people to people (Begegnungsmaßnahmen)

 

Kleinprojekte:

Für kleinere Projektaktivitäten mit einer kürzeren Umsetzungsdauer können die beiden Kleinprojektefonds in Anspruch genommen werden.

Im Bereich people-to-people (Begegnungsmaßnahmen) werden Projekte bis zu Gesamtkosten von max. 30.000 Euro unterstützt, im Bereich Kultur und Tourismus sind Kleinprojekte bis zu einem Gesamtvolumen von 50.000 Eur

 

Grundsätzlich gilt für alle Projekte:

  • das Projekt muss von mindestens einem oberösterreichischen und einem tschechischen Projektpartner getragen werden
  • das Projekt muss einen klaren grenzüberschreitenden Mehrwert haben
  • das Projekt muss mind. 3 von 4 Kooperationskriterien erfüllen (gemeinsame Planung, gemeinsame Umsetzung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung)
  • die Antragstellung erfolgt online
  • die Projektpartner stellen einen gemeinsamen Förderantrag, einer der Projektpartner übernimmt die Rolle des Lead-Partners
  • die Antragstellung ist grundsätzlich laufend möglich, die Einreichfristen dienen der Einplanung der eingereichten Projekte für die Beschlussfassung (in der Regel 2x jährlich)
  • es wird empfohlen, mit der Projektumsetzung erst nach Genehmigung der Förderung zu beginnen
  • die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Projektumsetzung und Projektabrechnung (Zwischenabrechnung bei Großprojekten möglich)

 

Förderbare Projektkosten können sein:

Personalkosten, Büro- und Verwaltungskosten, Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie Infrastrukturkosten.

 

Programm-Website

Detaillierte Programm-Informationen, Ansprechstellen und alle Dokumente zur Antragstellung stehen auf der Programm-Webseite zum Download zur Verfügung: INTERREG AT-CZ

 

Ansprechperson:

Romana Sadravetz, Tel.: +43 7942 77188-4303 oder romana.sadravetz@rmooe.at

Die nächste Einreichfrist für Projektanträge in der Programmperiode 2021-2027 endet am 30. 09. 2024.

Rolle der RMOÖ: 

Programmberatung / Projektcoaching