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NEUE Förderfähigkeitsregeln AT-CZ

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NEUE Förderfähigkeitsregeln AT-CZ

ACHTUNG: Die Version 4 der gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln im EU Programm INTERREG AT-CZ sind ab 30.04.2019 gültig.

Die gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln im Programm INTERREG Österreich-Tschechische Republik wurden aktualisiert und können hier von AntragstellerInnen und ProjektträgerInnen heruntergeladen werden. Sie sind ab dem 30.04.2019 gültig!

Es wurden beispielsweise die Anforderungen für die Nachweise bei den externen Expertisen und Dienstleistungen unter einen Nettobetrag von EUR 1.000,- vereinfacht. Für Details siehe Seite 28.

Haben Sie eine Projektidee in der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik? Projektanträge können laufend eingereicht werden. Die Förderquote beträgt 85% der förderfähigen Kosten.

Bei der Projektentwicklung, Antragstellung und Projektumsetzung steht die Regionalmanagement OÖ GmbH, Geschäftsstelle Mühlviertel (RM Johannes Miesenböck, +43 7942/77188-4303, johannes.miesenboeck@rmooe.at) für Auskünfte und Unterstützung gerne kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.at-cz.eu/at

Montag, 3. Juni 2019

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