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NEUE Förderfähigkeitsregeln

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NEUE Förderfähigkeitsregeln

Dritte Version der gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln im Programm INTERREG AT-CZ beschlossen.

Am 17.05.2018 wurde beim 6. Begleitausschuss im EU-Programm INTERREG V-A Österreich-Tschechische Republik die dritte Version der gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln beschlossen.

Diese Version ist ab dem 26.06.2018 gültig.

 

Im Kapitel „2.3. Dokumentation von Ausgaben“ wurden Änderungen vorgenommen: https://www.at-cz.eu/at/downloads/programmdokumente

 

Haben auch Sie eine Projektidee? Neue Projektanträge können im Förderprogramm INTERREG Österreich-Tschechische Republik (www.at-cz.eu) bis zur Einreichfrist am 23.11.2018, 14:00 Uhr, eingereicht werden.

 

Bei weiteren Fragen im Bereich grenzüberschreitende Zusammenarbeit steht die Regionalmanagement OÖ GmbH, Geschäftsstelle Mühlviertel (RM Johannes Miesenböck, +43 (0) 7942/ 77188-4303, johannes.miesenboeck@rmooe.at) für Auskünfte und Unterstützung kostenlos zur Verfügung.

Donnerstag, 5. Juli 2018

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